Hier ist der Kulturpass gültig.
Jede dieser Kultureinrichtung, ermöglicht KulturpassbesitzerInnen einen unentgeltlichen Eintritt. Sie ist für die Finanzierung dieser Karten, u.a. durch Spenden von Privatpersonen, Institutionen oder Sponsoren, selbst verantwortlich. In jenen Kultureinrichtungen, die über begrenzte Sitzplätze verfügen, sind in der Regel Kontingente für KulturpassbesitzerInnen vorgesehen. Der/die KulturpassbesitzerIn kann bzw. muss reservieren.