Hier gilt der Kulturpass:.
Diese Kultureinrichtungen ermöglichen KulturpassbesitzerInnen einen unentgeltlichen Eintritt. Sie sind für die Finanzierung dieser Karten, u.a. durch Spenden von Privatpersonen, Institutionen oder Sponsoren, selbst verantwortlich. In jenen Kultureinrichtungen, die über begrenzte Sitzplätze verfügen, sind in der Regel Kontingente für KulturpassbesitzerInnen vorgesehen. Der/die KulturpassbesitzerIn kann bzw. muss reservieren. .